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Terminübersicht

Der Forstverband für den Kreis Osterholz lädt seine Mitglieder zu seiner jährlichen Informationsveranstaltung am 28. September 2023 in den Sachsenwald ein. Nähere Informationen wurden per Post an die Mitglieder gesendet.

Mitgliederinformation - „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Liebe Waldbesitzerinnen, liebe Waldbesitzer,

 

mit einem neuen Förderprogramm der Bundesregierung, - „Klimaangepasstes Wald- management“ - wird jetzt, erstmalig außerhalb der Holzproduktion, forstliches Tun und Handeln, honoriert. Seit dem 12. November 2022 ist bei der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) zur Antragstellung das entsprechende Programm freigeschaltet.

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Hierzu möchten wir Ihnen in groben Zügen einen Überblick geben. Lesen Sie bitte die Förderrichtlinie gut durch. Sie müssen anschließend für sich entscheiden, ob Sie diese Förderung beantragen wollen. Wägen Sie das Für und Wider gründlich ab.

Förderanträge müssen ausschließlich online (wie Bundeswaldprämie) über das Portal der FNR: www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Auf dieser Internetseite finden Sie unter den Button „Fragen und Antworten“, „Hintergrund" und "Service" viele Information und Antworten auf Ihre Fragen.

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Sie benötigen für die Antragstellung folgende Unterlagen:

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  • aktuellen SVLFG-Bescheid (als Nachweis der Antragsfläche)

  • Bescheide weiterer öffentlicher Förderung (NWE – EA-Wald in Natura 2000)

  • De-minimis-Bescheinigungen der letzten 3 Jahre (hierunter fällt z.B. auch
    die Bundeswaldprämie, Agrardieselvergütung, betriebliche Coronabeihilfen etc.)

 

Die Förderung soll den Wald klimaresilienter und ökologisch wertvoller gestalten. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Waldbesitzer`innen eine Reihe von Kriterien einzuhalten.

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(Dauer der Zuwendung 10 bzw. 20 Jahre/Bindungsfrist/Verpflichtungszeitraum)

  1. Vorausverjüngung des Vorbestandes

  2. Naturverjüngung hat Vorrang

  3. Bei künstlicher Verjüngung sind die Baumartenempfehlungen der Länder einzuhalten.

  4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien)

  5. Erhalt/Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartenvielfalt

  6. Verzicht auf Kahlschläge

  7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz

  8. Kennzeichnung und Erhalt von mind. 5 Habitatbäumen pro ha

  9. Bei Neuanlage von Rückegassen mindestens 30m, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40m Gassenabstand

  10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel

  11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (einschl. Rückbau existierender Anlagen)

  12. Natürliche Waldentwicklung auf 5% der Waldfläche

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Eine Zuwendung wird es nur dann geben, wenn sich der Antrag auf Zuwendung auf die gesamte, in Deutschland bewirtschaftete Fläche des Antragstellers bezieht.

Nicht zuwendungsfähig sind Waldflächen:
 

  • auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden

  • auf denen aus Gründen rechtlicher Vorschriften eine Bewirtschaftung dauerhaft untersagt ist (Naturschutzgebiete)

  •  NWE-Flächen, die bereits öffentlich gefördert werden

 

Derartige Flächen sind bei der Antragstellung anzugeben.

 

Die Kriterien 1 bis 11 sind für die antragstellenden Betriebe 10 Jahre bindend.
Für das Kriterium 12 (NWE – Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche) gilt eine Verpflichtung auf 20 Jahre.

 

Sollten, aus welchen Gründen auch immer, keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, entfällt die Verpflichtung. Insgesamt stehen 900 Mio. € bis 2026 zur Verfügung, dabei sind pro Jahr 200 Mio. € vorgesehen. Diese Mittel werden mit dem Antrag im Windhundverfahren (Kriterium Eingangsdatum) vergeben.

 

Bei nachweislich eingehaltenen Kriterien werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen von

85,-- €/ha für Betriebe bis 100 ha (Kriterien 1 bis 11)

100,-- €/ha für Betriebe bis 100 ha (Kriterien 1 bis  12)
100,-- €/ha für Betriebe >100 ha, die alle 12 Kriterien einhalten

gewährt.

Ab 500 ha gibt es Abschläge. Zuwendungen < 85,-- € pro Antrag werden nicht gewährt.

 

Gefördert werden Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die über den gesetzlichen und den PEFC- und FSC-Standards nachweislich hinausgehen.
Für PEFC zertifizierte Wälder muss eine zusätzliche PEFC-Zertifizierung erfolgen, diese ist dann kostenpflichtig. Machen Sie sich unbedingt mit Details der Förderung vertraut, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.
Das in diesem Zusammenhang nötige PEFC-Waldstandard/Fördermodul steht z.Zt. noch aus.

 

Der Nachweis darf erst bei der FNR eingereicht werden, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben und dieser bewilligt wurde. Fragen zu Ablauf, Kontrolle und Kosten sind direkt mit PEFC zu klären: https://www.pefc.de.

Mit dem Förderprogramm bekommen wir erstmalig eine Honorierung von Ökosystemleistungen. Die dargestellten Kriterien führen allerdings auch zu betrieblichen Einschränkungen oder Mehraufwendungen. Somit sollte jeder Waldbesitzende vor der Antragstellung für seinen Betrieb prüfen, inwieweit er sich auf eine Antragstellung einlässt.

 

Besonders und entsprechend sensibilisiert sollten wir u.a. mit folgenden Kriterien umgehen:

Kriterium 5: standortheimische Baumarten > 51%
Kriterium 8: Erhalt von Habitatbäumen und deren Ausweisung
Kriterium 9: Rückegassenabstände

Kriterium 10: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc.

 

Für die hier gegebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit.

Downloads

Förderprogramm Klimaangepasstes

Waldmanagement
Download PDF-Dokument 2,7MB

Präsi-Waldbesitzerverband-NDS.png

Förderrichtlinien Klimaangepasstes

Waldmanagement
Download PDF-Dokument 1,9MB

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